KGHReferendare
 
Nachdem ein Großteil der Referendare später den Beruf des Rechtsanwalts ergreifen wird, ist es ratsam, rechtzeitig wegen der beruflichen Zukunft konkrete Überlegungen anzustellen.

Neben der Möglichkeit zur praktischen Ausbildung nach Paragraph 35 JAPO - sei es in der Zivilstation, in der Verwal- tungsstation, in der Anwaltsstation oder im Pflichtwahlpraktikum - bieten wir interessierten Referendaren auch ein Volontariat oder eine Nebenbeschäftigung an.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Bernd Kreuzer.
 
   
   
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