Unter Mediation versteht
man die freiwillige außergerichtliche
Konfliktbewältigung.
Es soll eine für alle
Beteiligten befriedigende,
interessengerechte und damit
konstruktive Lösung
gefunden werden.
Die wichtigsten Anwendungsgebiete
sind die Familienmediation,
Arbeits- und Wirtschaftsmediation
(z.B. Auseinandersetzungen
von Gesellschaftern), wobei
auch in allen anderen Rechtsgebieten
eine Mediation möglich
ist.
Die Vorteile der Mediation
sind:
-
schnelle
Verfahrenserledigung
-
umfassende
Erledigung über
den eigentlichen Streit
hinaus
-
Vermeiden
der Eskalation des
Konflikts
-
schont
persönliche Beziehungen
-
Geringere
Kosten im Vergleich
zu einem u.U. langwierigen
Gerichtsverfahrens
Durch die Qualifikation
von Herrn Rechtsanwalt Bernd
Kreuzer als AnwaltMediator
(DAA) und der Verknüpfung
von Fachanwaltschaften sowie
empirischer Erfahrungen
stehen wir Ihnen auch im
Bereich der Mediation zur
Verfügung.