KGHMediation
 
Unter Mediation versteht man die freiwillige außergerichtliche Konfliktbewältigung. Es soll eine für alle Beteiligten befriedigende, interessengerechte und damit konstruktive Lösung gefunden werden.

Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind die Familienmediation, Arbeits- und Wirtschaftsmediation (z.B. Auseinandersetzungen von Gesellschaftern), wobei auch in allen anderen Rechtsgebieten eine Mediation möglich ist.
 
Die Vorteile der Mediation sind:

- schnelle Verfahrenserledigung
- umfassende Erledigung über den eigentlichen Streit hinaus
- Vermeiden der Eskalation des Konflikts
- schont persönliche Beziehungen
- Geringere Kosten im Vergleich zu einem u.U. langwierigen Gerichtsverfahrens

Durch die Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Bernd Kreuzer als AnwaltMediator (DAA) und der Verknüpfung von Fachanwaltschaften sowie empirischer Erfahrungen stehen wir Ihnen auch im Bereich der Mediation zur Verfügung.

 
   
   
KGH Anwaltskanzlei • Fürther Straße 98-100 • 90429 Nürnberg • Tel 0911/32 38 6 - 0 • Fax 0911/32 3 86 - 70 • info@kanzlei-kgh.de • www.kanzlei-kgh.de